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Was fordert der Gesetzgeber

Bis zum Jahr 2050 strebt Deutschland an treibhausneutral zu werden und den Primärenergieverbrauch im Verhältnis zum Jahr 2008 zu halbieren. Dazu wurden in der Vergangeheit  wichtige Gesetze erlassen.

Nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzurichten. Das Bundesamt für Wirtschaft für Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für den Vollzug zuständig. Über Einzelheiten und neue Pflichten informiert das betreffende Merkblatt.

Seit 2015 besteht für große Unternehmen nach dem Energieleistungsgesetz (EDL-G) bereits die Pflicht ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durch einen Energieauditor durchzuführen.

Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 erfüllt nicht nur diese Energieauditpflicht, sondern reduziert in Unternehmen, Organisationen, Kommunen, Vereinen und Verbänden den Energieverbrauch und damit die Treibhausgasemissionen und erhöht die Energieeffizienz.

All diese Maßnahmen führen zu Energie- und Kosteneinsparungen und leisten einen großen Beitrag hin zur CONeutralität.

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