Energierelevante Pflichten

Energierelevante Pflichten für Unternehmen, ISO 50001, DIN EN 16247-1, EnEfG, EDL-G, GEG

Zwischen den verschiedenen Vorschriften und Gesetzen bestehen vielfältige Anforderungen an Ihr Unternehmen. Wir haben den Überblick über die energierelevanten Pflichten für Unternehmen und unterstützen Sie bei der Erfüllung der Anforderungen.

Die wichtigsten Parameter sind dabei der durchschnittliche jährliche Energieverbrauch ihres Unternehmens innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre und ob Ihr Unternehmen der KMU-Definition entspricht. Die Grafik hilft Ihnen dabei die Pflichten Ihres Unternehmens unkompliziert einzuordnen.

Ist Ihr Unternehmen aktuell von keiner der hier aufgeführten Verpflichtungen betroffen, kann ihr Unternehmen trotzdem von unseren Leistungen profitieren. Außerdem zeigt die Erfahrung oft, dass Energierelevante Pflichten sich dynamisch entwickeln: Die Förderung von heute könnte die Pflicht von morgen sein.

Entscheidungsbaum energierelevante Pflichten für Unternehmen, ISO 50001, DIN EN 16247-1, EnEfG, EDL-G, GEG

Energiemanagementsystem nach ISO 50001

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden sind nach dem Energieeffizienzgesetzt (§ 8 EnEfG) dazu verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS einzurichten. Für den Vollzug ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Das betreffende Merkblatt informiert über Einzelheiten und neue Pflichten. Die Einordnung als KMU oder nicht KMU ist dabei nicht relevant

 

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (§ 8 EDL-G)  dazu verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Diese Pflicht wird auch durch die Einführung eines  Energiemanagementsystem nach ISO 50001 erfüllt. KMUs sind von dieser Pflicht befreit.

 

Umsetzungspläne

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind nach dem Energieeffizienzgesetz (§ 9 EnEfG) dazu verpflichtet konkrete Umsetzungspläne zu veröffentlichen. Diese Umsetzungspläne sind innerhalb von 3 Jahren zu veröffentlichen und beziehen sich auf die als wirtschaftlich bewerteten Endenergieeinsparmaßnahmen aus Energieaudits und Aktionsplänen von Energiemanagementsystemen.

Die Wirtschaftlichkeitsbewertung erfolgt dabei nach der VALERI DIN EN 17463 und der Maßgabe, dass der Kapitalwert nach maximal der halben Nutzungsdauer gemäß Abschreibungstabellen positiv ist.

 

Plattform für Abwärme

Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind nach dem Energieeffizienzgesetz (§ 17 EnEfG) unabhängig vom KMU-Status dazu verpflichtet, Informationen über die im Unternehmen unmittelbar anfallende Abwärme jährlich bis zum 31.03. an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beim BAFA zu übermitteln. Die erstmalige Informationsübermittlung hat bis zum 01.01.2025. zu erfolgen.

 

Hydraulischer Abgleich

Für Gebäude mit mindestens 6 Wohneinheiten oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten, ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach dem Gebäudeenergiegesetz (§ 60b GEG) verpflichtend. Die genauen Fristen zur Durchführung variieren je nach Heizungsart und Einbaujahr.

 

Energieausweis

Wird eine Immobilie verkauft oder vermietet ist nach dem Gebäudeenergiegesetz (§ 80 GEG) ein Energieausweis verpflichtend vorzulegen. Die Ausstellung des Energieausweises auf Basis des Energiebedarfs ist dann Pflicht, wenn keine ausreichenden Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre vorliegen (z.B. Neubau, Leerstand, Sanierung) oder das Gebäude vor 1977 erbaut wurde und unter 5 Wohneinheiten besitzt.

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