Transformationsplan
Sie wollen, wie viele andere Unternehmen auch, lhren CO2-Fußabdruck nachhaltig
senken? Sie wollen an der Erhaltung unserer schönen Erde mitwirken und daran, dass die Energiewende gelingen kann?
Dann haben Sie mit uns die richtige Wahl getroffen! Wir unterstützen Sie mit unserer Beratung, das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 oder früher zu erreichen.
Inhalt Transformationsplan
Im Rahmen des Transformationsplans, ehemals Transformationskonzept genannt, zeigen wir Ihnen Wege und Technologien auf, wie Ihr Unternehmen Schritt für Schritt die CO2-Einsparungen realisieren kann, um eine Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Es wird eine CO2-Bilanz nach den Regeln des GHG (Greenhouse Gas Protocol) oder der ISO 14064‑1 erstellt. Betrachtet werden die Emissionen nach Scope 1 und 2 (s. GHG). Scope 3 ist freiwillig.
Auf Basis dieser Bilanz zeigen wir Ihnen konkrete Maßnahmen auf, mit denen Ihr Unternehmen diesen Weg schrittweise gestalten kann. Beispielhafte Technologien dazu sind die Nutzung von Abwärme, die Elektrifizierung von Prozesswärme, der Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen, um nur einige zu nennen.
Sie erhalten einen auf Ihren Betrieb abgestimmten Fahrplan, der eine sinnvolle und machbare Reihenfolge vorgibt, die mit Ihnen abgestimmt ist.
Weitere Informationen sind im Informationsblatt des Fördermittelgebers enthalten.Ein mögliches Beispiel für einen Maßnahmenfahrplan könnte sein:
Maßnahmenfahrplan (Beispiel)
Förderung Transformationsplan
Ein solcher Transformationsplan wird vom Bund über das BAFA bzw. die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH finanziell unterstützt.
Förderrahmen
- Beratungskosten für die Erstellung der CO2-Bilanz
- Beratungskosten für eine Zertifizierung der CO2-Bilanz (wenn gewünscht)
- Kosten für erforderliche Messungen, Datenbeschaffung und Datenerhebung
- Risikoberatung, Finanzierungs- und Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Transformationsplan
Förderquote
- 40 % der förderfähigen Kosten für große Unternehmen,
- 50 % der förderfähigen Kosten für mittlere Unternehmen und
- 60 % förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen.
- Die maximale Fördersumme ist auf 60.000 € begrenzt.
Unternehmen, die in einem Netzwerk der „Initiative Energieeffizienz- und Kimaschutz (IEEKN)“ engagiert sind, erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten. Gleichzeitig erhöht sich die maximale Fördersumme auf 90.000 €.
Mindestanforderungen
- Erforderlich für die Förderung ist das Aufzeigen des Ist- und Soll-Zustands mit mindestens 40 % CO2-Einsparung nach 10 Jahren
- Mindestens eine Maßnahme muss den Kriterien des Förderprogramms „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, Modul 4“ entsprechen