Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG

Umsetzungspläne nach § 9 EnEfG

Unternehmen, die in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von über 2,5 GWh pro Jahr aufweisen, sind nach § 9 EnEfG (Energieeffizienzgesetz) innerhalb von drei Jahren dazu verpflichtet konkrete Umsetzungspläne für die in Energieaudits und in Aktionsplänen von Energiemanagementsystemen identifizierten und als wirtschaftlich bewerteten Endenergieeinsparmaßnahmen zu
erstellen und zu veröffentlichen.

Eine Maßnahme gilt dabei als wirtschaftlich, wenn diese bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach der VALERI DIN EN 17463 nach höchstens 50% der Nutzungsdauer gemäß Abschreibungstabellen einen positiven Kapitalwert aufweist.

Wegen der kommenden Novellierung des EDL-G gibt es aktuell noch kein Merkblatt des BAFA für die Umsetzungspläne. Allerdings ist folgender Inhalt bereits bekannt:

  • Auflistung der nach § 9 EnEfG wirtschaftlichen Maßnahmen
  • Die erforderlichen Ressourcen im Unternehmen für die Umsetzung der Maßnahmen
  • Die Priorität der einzelnen Maßnahmen
  • Der Zeitrahmen für die Umsetzung und Zielerreichung
  • Die Verantwortlichen für die Umsetzung
  • Wer überwacht die Umsetzung der Maßnahme

Die Veröffentlichung der Umsetzungspläne kann im Unternehmensbericht oder auf der Internetseite des Unternehmens erfolgen.

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